Da unser Gesundheitswesen Mikronährstoffmängel, Störherde und andere wesentliche Krankheitsursachen nach wie vor leugnet und nicht anerkennt solange sie nach den dogmatischen Kriterien der westlichen Wissenschaft nicht erklärbar sind, ist die Ganzheitsmedizin generell von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Alle damit verbundenen diagnostischen und therapeutischen Leistungen fallen nicht unter Ihren Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenversicherungen. Im Gesetzestext heißt es, die Krankenkassen erstatten ausschließlich Leistungen, die „ausreichend und wirtschaftlich“ für die Behandlung Behandlung einer Erkrankung sind. Das ist Schulnote vier! Eine angemessene Ursachensuche und eine dadurch ermöglichte ursächliche Behandlung vor allem bei chronischen Beschwerden ist explizit nicht Bestandteil des Leistungsumfangs gesetzlicher Krankenversicherungen!